Voraussetzungen

  • nach Geburt im Spital oder Geburtshaus, ambulant oder stationär
  • Noch keine Hebamme oder Pflegefachfrau HF für die ambulante Wochenbettsnachbetreuung aufgeboten.
  • Wohnort in meinem Einzugsgebiet
  • Meine Verfügbarkeit, auch laufend nachzusehen im Wochenbettpflegefachfrauen-Verzeichnis unter www.wochenbettbetreuung.ch
  • Ausfüllen einer Verordnung durch den Arzt für die ambulante Wochenbettspflege (Download Verordnungsblatt).
  • Die Krankenkasse bezahlt ca 80 % der Betreuung in den ersten 56 Tagen nach Geburt aus der Grundversicherung.Grund für die Betreuung muss von der Pflegefachfrau dokumentiert und begründet werden. Sobald die Wöchnerin von der nachfolgenden Mütter- und Väterberatung betreut werden kann, schliesst die Pflegefachfrau ab.

Im Kanton Zürich übernimmt die Wohngemeinde die Restfinanzierung.

  • die 7.65.-Fr. Patientenanteil im Tag übernehmen manchmal die Wohngemeinde. Wenn die Gemeinde dies nicht übernimmt, stelle ich der Pflegeempfängerin diese 7.65.- pro Tag an dem ich Sie besuche in Rechnung.
Letzte Änderung 24.02.2024 durch Sandra Gattiker