Voraussetzungen
- nach Geburt im Spital oder Geburtshaus, ambulant oder stationär
- Noch keine Hebamme oder Pflegefachfrau HF für die ambulante Wochenbettsnachbetreuung aufgeboten.
- Wohnort in meinem Einzugsgebiet
- Meine Verfügbarkeit, auch laufend nachzusehen im Wochenbettpflegefachfrauen-Verzeichnis unter www.wochenbettbetreuung.ch
- Ausfüllen einer Verordnung durch den Arzt für die ambulante Wochenbettspflege (Download Verordnungsblatt).
- Die Krankenkasse bezahlt ca 80 % der Betreuung in den ersten 56 Tagen nach Geburt aus der Grundversicherung.Grund für die Betreuung muss von der Pflegefachfrau dokumentiert und begründet werden. Sobald die Wöchnerin von der nachfolgenden Mütter- und Väterberatung betreut werden kann, schliesst die Pflegefachfrau ab.
Im Kanton Zürich übernimmt die Wohngemeinde die Restfinanzierung.
- die 7.65.-Fr. Patientenanteil im Tag übernehmen manchmal die Wohngemeinde. Wenn die Gemeinde dies nicht übernimmt, stelle ich der Pflegeempfängerin diese 7.65.- pro Tag an dem ich Sie besuche in Rechnung.